Führerschein Schweiz 2025: Von der Theorie bis zur neuen Prüfungsordnung

Theorieprüfung vorbereiten und bestehen

Prüfungsaufbau und Bewertung

Die theoretische Führerprüfung besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 45 Minuten am Computer beantwortet werden müssen. Es werden maximal 150 Punkte erreicht, wobei für das Bestehen mindestens 135 Punkte (weniger als 15 Fehlerpunkte) erforderlich sind. Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist unbegrenzt. Seit dem 1. Januar 2021 sind bestandene Theorieprüfungen unbefristet gültig; vor diesem Datum bestandene Prüfungen behielten eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Die Prüfung wird in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch angeboten, in einigen Kantonen auch auf Englisch. Lernfahrausweise können seit dem 1. Januar 2021 bereits im Alter von 17 Jahren beantragt werden; die Theorieprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Lernhilfen und Apps

Für die Vorbereitung stehen verschiedene digitale Tools zur Verfügung. Die Plattform theorie24 bietet Zugang zu aktuellen Prüfungsfragen für Auto und Motorrad (CHF 24 für 365 Tage) sowie für Mofa und Traktor (CHF 14). Das System umfasst einen originalgetreuen Prüfungsmodus, Lernkontrollen und Erklärungen zu allen Fragen. Alternativ wird die App iTheorie empfohlen.

Das Lernprogramm e.driver bereitet auf die Kategorien A1, A, B, M, F und G vor und bietet neben der Theorievorbereitung einen 3D-Fahrsimulator.

Verkehrszeichen in der Schweiz

Die Verkehrssignale gliedern sich in vier Hauptgruppen: Gefahrensignale (gleichschenkliges Dreieck mit rotem Rand), Vorschriftssignale (rund mit rotem Rand bei Verboten, blau mit weissem Symbol bei Geboten), Vortrittssignale (regeln den Vorrang) sowie Hinweissignale (rechteckig, Informationscharakter). Gefahrensignale stehen innerorts meist weniger als 50 Meter, ausserorts 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle. Bei temporären Verkehrsführungen sind Markierungen gelb-orange ausgeführt.

Vom Lernfahrausweis zur praktischen Prüfung

Voraussetzungen und Ablauf

Die Beantragung des Lernfahrausweises erfordert einen Sehtest (Gültigkeit 2 Jahre) und einen gültigen Nothelferausweis (Gültigkeit 6 Jahre). Seit 2021 müssen Kandidaten unter 20 Jahren den Lernfahrausweis mindestens 12 Monate besitzen, bevor sie zur praktischen Prüfung zugelassen werden; für Ältere entfällt diese Mindestfrist.

Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr. Seit dem 1. Februar 2019 entfällt die Unterscheidung zwischen Automatik- und Handschaltfahrzeugen; wer die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert, darf auch Handschaltwagen führen.

Neue Konsequenzen nach Fehlversuchen (ab 1. Juli 2025)

Ab dem 1. Juli 2025 gelten verschärfte Regeln für wiederholtes Nichtbestehen: Nach der dritten negativen Prüfung ist nur noch ein einziger weiterer Versuch erlaubt, sofern ein bestandener Fahreignungstest oder ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorgelegt wird. Wird auch diese vierte Prüfung nicht bestanden, folgt eine Sperrfrist von zwei Jahren für die entsprechende Führerausweiskategorie, die nicht mehr durch ein Gutachten aufgehoben werden kann. Die Sperre gilt nur für die betroffene Kategorie; ein Wechsel auf eine andere Kategorie (z. B. von B auf A) bleibt möglich.

Aktuelle Gesetzesänderungen und Sicherheit

Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren

Mit dem 1. Juli 2025 werden Kenntnisse über Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme fester Bestandteil der theoretischen und praktischen Führerprüfung für Personenwagen und Motorräder. Bereits seit dem 1. März 2025 ist das automatisierte Fahren auf Autobahnen zulässig: Fahrzeuge mit genehmigtem Autobahnpiloten dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne ständige Überwachung durch den Fahrer betrieben werden, sofern die Lenkenden jederzeit bereit sind, das Fahrzeug wieder zu übernehmen.

E-Bike-Vorschriften

Für Elektrovelos gelten seit April 2022 eine Lichtpflicht auch bei Tag sowie seit 1. April 2024 eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h). Letztere müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, um Tempo-20- und Tempo-30-Zonen einzuhalten; bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis April 2027 nachgerüstet werden.

Wissen auffrischen für erfahrene Fahrer

Für Begleitfahrer von Lernfahrenden sowie für Senioren bietet fahrschultheorie.ch den Online-Ratgeber routinier24 an. Das Programm umfasst Lernvideos, Übungen, ein integriertes Theoriebuch und aktuelle Gesetzesänderungen. Der Zugang ist auf PC, Mac, Smartphone und Tablet nutzbar und kostet CHF 39.90.

Kontaktdaten zu allen Strassenverkehrsämtern sind auf der Website der ASA verfügbar.