Vom Lernfahrer zum Führerausweis: Anforderungen, Prüfungen und Tipps für die Schweiz
Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Der erste Schritt zum Führerausweis ist die theoretische Prüfung. Diese müssen Sie bestehen, bevor Sie den Lernfahrausweis erhalten und Fahrstunden oder private Lernfahrten absolvieren dürfen.
Anmeldung und Ablauf
Die Prüfung dauert 45 Minuten und besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen für die Kategorie B, die dem Kompetenzenkatalog der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) entnommen werden. Um zu bestehen, benötigen Sie mindestens 135 von maximal 150 Punkten – das entspricht 45 korrekt beantworteten Fragen. Teilpunkte gibt es nicht; eine Frage ist entweder richtig (3 Punkte) oder falsch (0 Punkte).
Seit dem 1. Juli 2025 werden in der Theorieprüfung auch Kenntnisse zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft. Die Prüfung können Sie ein Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen und ist seit dem 1. Januar 2021 unbegrenzt gültig. Sie steht in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung.
In vielen Kantonen können Sie sich online für einen Termin anmelden. Im Kanton Zürich ist seit Sommer 2024 keine Voranmeldung mehr nötig – Sie können während der Öffnungszeiten im Strassenverkehrsamt vorbeigehen. Die Prüfungsgebühren sind kantonal unterschiedlich und liegen zwischen CHF 20 und CHF 45.
Lernstrategien und Hilfsmittel
Für die Vorbereitung sollten Sie etwa einen Monat einplanen. Lernen Sie regelmässig, idealerweise täglich 30 Minuten, anstatt in sporadischen Marathon-Sessions. Wichtig ist das Verstehen der Zusammenhänge statt Auswendiglernen.
Nutzen Sie dafür lizenzierte Lernprogramme wie TCS Theorie24 oder andere von der asa lizenzierte Anbieter, die Sie auf asa.ch finden. Einige Fahrschulen bieten ergänzend Verkehrsregeltheoriekurse (VRT) an, die jedoch das Selbststudium nicht ersetzen.
Alternativ unterstützt Sie die App DRIVE bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung, bereits ab CHF 5 erhältlich.
Private Lernfahrten richtig durchführen
Neben den obligatorischen Fahrstunden bieten private Lernfahrten die Möglichkeit, Fahrpraxis zu sammeln und Kosten zu sparen – eine Fahrstunde kostet durchschnittlich CHF 80 bis 110 für 50 Minuten.
Voraussetzungen für Fahrzeug und Begleitperson
Grundsätzlich kann jedes haftpflichtversicherte Fahrzeug für Lernfahrten genutzt werden, sofern ein blaues «L»-Schild gut sichtbar an der Rückseite angebracht ist. Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B sein (nicht auf Probe) und ausserhalb der Familie maximal eine Fahrlernende pro Jahr begleiten.
Technisch muss die Begleitperson vom Beifahrersitz aus die Handbremse leicht erreichen können, um im Notfall eingreifen zu können. Bei elektronischen Handbremsen gilt: Diese sind nur zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt dosierbar betätigt werden können und ihre Bremswirkung auch beim Betätigen des Gaspedals nicht unterbrochen wird. Andernfalls drohen bei der Nutzung für Lernfahrten Bussen.
Haftung und Versicherung
Die Begleitperson haftet für alles, was während der Lernfahrt im Strassenverkehr geschieht, inklusive Verkehrsverstössen und Unfällen. Eine Fremdlenkerversicherung deckt Schäden am Fahrzeug ab; für Fahrzeuge im Familienbesitz wird diese jedoch oft nicht benötigt. Das «Führen fremder Motorfahrzeuge» ist grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters inbegriffen.
Sowohl Lernende als auch Begleitpersonen müssen nüchtern sein: Das Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,05 mg/l Atemalkohol oder 0,10 Promille Blutalkohol) ist verboten. Lernfahrten sind ausserhalb der Schweiz grundsätzlich nicht erlaubt.
Empfohlener Umfang
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt, vor der praktischen Prüfung bis zu 3’000 Kilometer Fahrpraxis zu sammeln. Diese Strecke kann je nach Bedarf in Fahrschulstunden oder während privater Lernfahrten absolviert werden.
Die praktische Fahrprüfung
Die praktische Prüfung markiert den Abschluss der Ausbildung. Seit März 2024 muss die Prüfung für die Kategorie B mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr dauern.
Zulassung und Vorbereitung
Wer unter 20 Jahre alt ist, muss mindestens 12 Monate mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben. Seit dem 1. März 2024 dürfen Lernende bestimmter beruflicher Grundbildungen (Strassentransportfachmann, Automobil-Fachmann/Mechatroniker mit Fachrichtung Nutzfahrzeuge) die Prüfung bereits mit 17½ Jahren ablegen, den Führerausweis erhalten sie jedoch frühestens mit 18 Jahren.
Die Erfolgsquote liegt bei etwa 60 bis 70 Prozent. Die Prüfungskosten betragen CHF 120 bis 135. Hören Sie auf die Einschätzung Ihrer Fahrlehrerin oder Ihres Fahrlehrers bezüglich des Prüfungstermins – sie können am besten einschätzen, wann Sie bereit sind.
Prüfungsablauf und Bewertung
Die Prüfung beginnt oft mit Fragen zur Fahrzeugkunde (z.B. Ölwechselintervalle, Kindersicherung). Anschliessend fahren Sie nach den Anweisungen der Experten oder des Experten des Strassenverkehrsamts. Zu den typischen Aufgaben gehören: Fahren im Kreisel, Überholen, Kurvenfahren, Rückwärtsfahren, verschiedene Parkmanöver, Wenden auf engem Raum, Vollbremsung, Autobahnfahrt und Abbiegen an Kreuzungen.
Kleine Fehler sind erlaubt, sofern keine gefährlichen Situationen entstehen. Fatal sind jedoch: Handy-Nutzung während der Fahrt, Überfahren roter Ampeln, Missachten des Vortritts, Überfahren durchgezogener Sicherheitslinien, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder grosse Unsicherheit.
Mythen wie «Der Motor darf nicht abwürgen» oder «Es gibt Quoten für Bestehende» sind falsch – entscheidend ist die Gesamtbeurteilung Ihres Fahrverhaltens.
Nach der Prüfung
Bei Bestehen erhalten Sie den «Führerausweis auf Probe» für drei Jahre. Innerhalb von 12 Monaten müssen Sie den obligatorischen WAB-Kurs (Weiterbildungskurs) besuchen.
Bei Nichtbestehen gilt:
- 1. Mal: Wiederholung frühestens nach einem Monat, erneute Kosten CHF 120–135.
- 2. Mal: Schriftliche Bestätigung der Fahrschule über abgeschlossene Ausbildung nötig, in manchen Kantonen Gespräch mit dem Leiter Führerprüfung, meist zusätzliche Pflichtfahrstunden.
- 3. Mal: Computerbasierte Fahreignungsabklärung erforderlich.
- 4. Mal: Lernfahrausweis verfällt, verkehrspsychologisches Gutachten nötig.
Kosten sparen mit Mitgliedschaften
Mit einer TCS Jugendmitgliedschaft können Sie die Lernplattform Theorie24 kostenlos nutzen und erhalten CHF 100 Rabatt auf den obligatorischen WAB-Kurs.